AGB

 

                                                                                      ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Geltung / Allgemeines

 

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Katerina Mirus - Wild & Beauty Photography (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Mit Vereinbarung eines Shootingtermins stimmt der Auftraggeber automatisch den hier genannten AGB zu.

 

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen.

 

(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des 
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

(4) Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials. 
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht

 

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Eine Verletzung des Urheberrechts berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Der Auftraggeber darf das Fotomaterial für Familie und Freunde vervielfältigen, ausdrucken und kopieren, es im Internet auf seinen persönlichen, nicht-kommerziellen Seiten veröffentlichen, vorausgesetzt der Fotograf wird als Urheber des Materials genannt, z.B Foto: Katerina Mirus / Wild & Beauty Photography.

 

(3) Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel - Bildbearbeitung) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

 

(4) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Fotos - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

 

(5) Der Fotograf darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden, wenn der/die
 Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

 

(6) Der Auftraggeber erhält zur Bildauswahl spätestens 7 Tage nach dem Shooting Zugang zu einer Online-Galerie mit gefertigten Fotografien in geringer Auflösung. Nach der Wahl erhält der Auftragsgeber ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

 

(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative ( unbearbeitete Fotos - JPEG) zum Kauf an. .

§ 3 Vergütung

 

(1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

(2) Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist spätestens 2 Wochen nach Zugang einer Rechnung in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen Fällig. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.

 

 

§ 4 Haftung

 

(1) Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
 von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
 soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. 
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Defekt der Ausrüstung, Umwelteinflüsse,
 Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
 für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

 

(2) Sollte ein Termin ohne nennenswerte Gründe vom Auftragsgeber abgesagt werden, oder unterbleibt eine Benachrichtigung, wird ihm ein Verdienstausfall in Höhe von 25% (mindestens jedoch € 30,00) des Shootingpreises berechnet.

 

(3) Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden während des Shootings . Die Teilnahme an einem Fotoshooting erfolgt auf eigenes Risiko (z.B. Sport-, Tiershootings).

 

 

§ 5 Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

                                                      Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

 

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